Brandschutzgutachten

Bei bestehenden Bauwerken bzw. Immobilien ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen die jeweiligen Brandschutzvorkehrungen auf ihre Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen.

Sind Um- oder Erweiterungsbauten an einem Gebäude geplant, sollte immer ein Brandschutzgutachten in Auftrag geben werden. Bei Sonderbauten (z.B Kindergärten, Schulen und öffentlichen Gebäuden) ist ein Brandschutzgutachten Pflicht.

Das Gutachen soll für ein Bestandsgebäude zum Nachweis dienen, dass das Gebäude trotz abweichender Bauausführung vom heutigen Baurecht die Schutzziele erfüllt z. b. durch eine Evakuierungsberechnung.

Es ist also quasi eine Bestandsaufnahme mit aktuellen Verordnungen, Richtlinien mit welcher Sie Gewissheit darüber erhalten, ob Ihr Gebäude im Hinblick auf den Brandschutz sicher ist oder ob Ihr Gebäude eine Brandfalle darstellt.

Dank der exakten Identifizierung der Schwachstellen und der entsprechenden Dokumentation in Form des umfassenden Brandschutzgutachten können Lösungen erarbeitet und diese zeitnah umgesetzt werden. Das Brandschutzgutachten geht dabei nahezu fließend direkt in ein Brandschutzkonzept über, das sämtliche baurechtliche Vorschriften berücksichtigt und entsprechende Anpassungen beinhaltet.

Für Neubauten und genehmigungspflichtige Umbauten und Nutzungsänderungen ist grundsätzlich ein Bauantrag vom Bauherr durch einen Panvorlageberechtigten zu erstellen. Ein Bauantrag kann durch ein Brandschutz-konzept, -gutachten oder -stellungnahme ergänzt werden oder es wird zur Klärung einer Fragestellung durch die Baurechtsbehörde nachgefordert.