Bestuhlungspläne

Bieten Sie Ihren Gästen größtmögliche Sicherheit!
Bestuhlungspläne werden durch die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder durch die Versammlungsstättenrichtlinie (VStättR) der Bundesländer für bestimmte Veranstaltungsräumlichkeiten, die mehr als 200 Personen fassen, vorgeschrieben.

Hintergrund ist, den Betreibern und Veranstaltern eine Vorgabe der gesetzlich möglichen Bestuhlung in verschiedenen Varianten unter Einhaltung der erforderlichen Rettungswege zu geben.

Wir ermitteln für Sie das ideale Bestuhlungskonzept im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bitte berücksichtigen Sie, dass Bestuhlungspläne grundsätzlich einer Genehmigungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörde unterliegen.

Verlassen Sie sich bei der Erstellung eines Bestuhlungsplans auf qualifizierte Spezialisten, die mit

  • den unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften,
  • verschiedenen Bestuhlungsvarianten
    (Theaterbestuhlung, Reihenbestuhlung, Bankettbestuhlung)
  • Anforderungen an Rollstuhlplätze,
  • Notausgänge und Rettungswege

intensiv vertraut sind.

Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Sicherheitsgrafik. Wir erstellen schnell und zuverlässig Bestuhlungspläne, die garantiert allen aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und übernehmen die Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Im Anschluss erstellen wir Ihnen selbstverständlich gerne die entsprechenden Bestuhlungs- und Rettungspläne.

Bitte per Mail oder Fax senden!