Feuerwehrlaufkarten
Feuerwehrlaufkarten helfen der Feuerwehr bei Alarmauslösung in öffentlichen Gebäuden oder größeren Unternehmen den Weg vom Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) bzw. Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) bis zum ausgelösten Brandmelder bzw. entsprechende Bereiche aufzuzeigen.
Sie werden überwiegend nach DIN 14675 und/oder nach Vorgaben der örtlichen Feuerwehr jeweils objektspezifisch angefertigt. Des Öfteren werden Sonderversionen, welche die Anforderungen der DIN 14675 übersteigen von den zuständigen Feuerwehren gem. deren Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gefordert.
Sie werden in der Regel in DIN A4 oder DIN A3 gehalten, dies kann allerdings von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich festgehalten sein.
Das Vorhandensein der Karten ist eine der Voraussetzungen zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr. Auf den Karten werden die Brandmelder jeweils einer Meldegruppe der BMZ, das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), der Gebäudezugang sowie der Standort der Brandmeldezentrale, der Übertragungseinrichtung (ÜE), des Feuerwehrbedienfeldes (FBF), des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) sowie aller für die Feuerwehreinsatzkräfte relevanten Einrichtungen eingezeichnet. Zudem sind auf der Laufkarte weitere Informationen vermerkt, wie z. B. die Art des Melders oder ob sich der Melder z.B. in der Zwischendecke (nicht sichtbar) befindet. Je Meldergruppe der BMZ wird eine Feuerwehrlaufkarte benötigt.
Laufkarten werden von uns beidseitig bedruckt und mit integriertem Reiter ausgeführt. Die Karten werden auf formstabiler, wasser- und reißfester Folie gedruckt. Auf der Vorderseite ist auf einem Etagenplan der Weg vom Standort entweder zum auslösenden Bereich oder zum nächsten Treppenraum gekennzeichnet. Auf der Rückseite wird dies vergrößert als Detailzeichnung dargestellt. Auf einer einzelnen Laufkarte sind jeweils alle Melder einer Meldergruppe aufgeführt.
Zu jeder Feuerwehr-Laufkarte gehört zur Überprüfung die Vorablieferung eines Korrekturabzuges. Die Fertigung erfolgt nach Freigabe des Korrekturabzuges durch den Errichtern der Brandmeldeanlage und der zuständigen Brandschutzbehörde (ggf. auch nur ausgewählte Muster).
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