Feuerwehrpläne gem. DIN 14095

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen die­nen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage. Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Pläne sind im Format DIN A4 oder DIN A3 darzustellen und gegen Nässe und Verschmutzung zu schüt­zen. Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung des Feuerwehrplanes formatfül­lend erfolgt. Feuerwehrpläne sind zur bes­seren Orientierung mit einem Nordpfeil und zwecks Abschätzung von Entfernungen mit einem Raster zu versehen. Des Weiteren ist die Hauptzufahrt und der Hauptzugang zur Liegenschaft darzustellen. Ein Feuerwehrplan muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Bezeichnung des Objektes
  • Art der Nutzung
  • Angaben zu den Geschossen
  • Brandwände und sonstige raumab­schließende Wände
  • Öffnungen in Decken und Wänden
  • Angaben zu Treppen und Treppenräumen
  • Nicht begehbare Flächen (z.B. Dächer)
  • Besondere Angriffs- und Rettungswege (z.B. Fluchttunnel)
  • Aufzüge aller Art
  • Angaben zu Bedienstellen für die Feuerwehr (z.B. Rauchabzug)
  • Steigleitungen
  • Angaben zu Löschanlagen
  • Angaben über Löschwasserbevorratung und -rückhaltung
  • Elektrische Betriebsräume
  • Angaben zu Frei- und Oberleitungen
  • Angaben über Gefahrstoffe innerhalb und außerhalb der Liegenschaft (z.B. Gastanks)
  • Hinweise auf nicht zu verwendende Löschmittel
  • Objektinformationen über den Be­treiber der baulichen Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheits­beauftragten, den Werkschutz, etc. wird dem Feuerwehrplan im Format DIN A4 als „schriftlicher Teil“ beigefügt.

Die Angaben über die Anlagen und Einrich­tungen zur Löschwasserrückhaltung können von der zuständigen Brandschutzbehörde in einem gesonderten Abwasserplan ge­fordert werden. Bei den Anlagen und Ein­richtungen zur Löschwasserrückhaltung handelt es sich z.B. um Abwasserkanäle auf dem Grundstück, Zuflüsse in das öf­fentliche Abwassernetz, Vorfluter, Rück­haltebecken und Absperrmöglichkeiten.

Ist die Darstellung einer baulichen Anlage auf einer Seite nicht möglich, müssen ggf. zusätzliche Pläne angefertigt werden (z.B. Datailplan, Objektplan, Anfahrtsplan, Ent­rauchungsplan, Abwasserplan und Photovol­taikplan).

Unsere Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 und in Abstimmung mit dem Objektbetreiber sowie der zuständigen Brandschutzbehörde durch unser zerti­fiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung erstellt. Die Aufnahme der not­wendigen Daten erfolgt aus Haftungsgrün­den immer durch eine Vor-Ort-Begehung. Wir übernehmen die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Pläne! Bei unseren Feuerwehrplänen handelt es sich i.d.R. um wasser- und reißfest ausgeführte, UV-beständige, lichtechte Farblaseraus­drucke. Zu jedem Feuerwehrplan gehört die Vorablieferung eines Korrekturab­zuges zur Freigabe durch den Betreiber sowie der zuständigen Brandschutzbehörde.

Hinweis zur Prüfung/Überarbeitung der Feuerwehrpläne:
Gem. DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person (Sachkunde­nachweis erforderlich) überprüfen lassen.

Auf Wunsch bitten wir Ihnen eine turnusmäßige Überprüfung der Pläne durch unserer Haus an.

Bitte per E-Mail oder Fax senden!