Flucht- und Rettungspläne gem. DIN ISO 23601

Dier Verpflichtung für einen Unterneh­mer zur Aufstellung von Flucht- und Ret­tungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen.

Aus einem Flucht- und Rettungsplan ist ersichtlich, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Gefahrenfall schnell in einen sicheren Be­reich im Freien zu gelangen. Des Weiteren enthält ein Flucht- und Rettungsplan ein­deutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahren- oder Katastrophenfall. Weiterhin sind aus dem Plan die Standorte von Feu­erlöscheinrichtungen, Arzt- und Sanitäts­räumen, manuellen Brandmeldern, Kran­kentragen und Rettungsleitern ersichtlich.

Die Darstellung dieser Informationen er­folgt mit grafischen Symbolen in einem Geschossgrundriss. Dieser ist für den Be­trachter lagerichtig darzustellen. Zur bes­seren Orientierung wird der Standort des Betrachters im Plan, vorzugsweise durch einen blauen Punkt, gekennzeichnet. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht-und Rettungs­plänen durch Verwendung von langnach­leuchtenden Materialien erreicht werden. Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Unsere Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 und in Abstimmung mit dem Betreiber der baulichen Anlage durch unser zertifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung erstellt. Die Ausführung erfolgt in deutscher Sprache, gegen Aufpreis können die Pläne auch mehrsprachig (Deutsch, Englisch, Französisch) gefertigt werden. Die Auf­nahme der notwendigen Daten erfolgt aus Haftungsgründen immer durch eine Vor-Ort-Begehung.

Die Pläne können je nach Größe der baulichen in den DIN-Formaten A4 bis A0 jeweils unter Beachtung der Mindestmaßstäbe gemäß DIN-Vorgaben angefertigt werden. Hierbei handelt es sich um licht­echte Farbausdrucke. Bei Bedarf können die Pläne als langnachleuchtende Version gefertigt werden. Zu jedem Plan gehört die Vorab­lieferung eines Vorabzugs.

Flucht- und Rettungspläne können auf Wunsch als Zimmerpläne für Hotels und Schulen je Zimmer erstellt oder als Bestuhlungs- und Rettungspläne werden.

Hinweis zur Prüfung/Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne:
Gemäß DIN ISO 23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und falls erforderlich zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Auf Wunsch bitten wir Ihnen eine turnusmäßige Überprüfung der Pläne durch unserer Haus an.

Bitte per E-Mail oder Fax senden!